Rechtsprechung
BFH, 29.11.2004 - III B 95/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Klagefrist - Versäumung einer Frist wegen des Fehlens einer Zustellung der Einspruchsentscheidung zur Einkommensteuer - Anfechtung eines Zusammenveranlagungsbescheids mit einem Ehepartner
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 56; ; FGO § 47 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 60 Abs. 1; ; FGO § 60 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; keine Beiladung zu unzulässigem Klageverfahren; kein neues Vorbringen im NZB-Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 13.05.2004 - IV 442/03
- BFH, 29.11.2004 - III B 95/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.09.2002 - IX B 20/02
Rüge von Verfahrensmängeln
Auszug aus BFH, 29.11.2004 - III B 95/04
Insbesondere handelt es sich bei der erstmals mit der Beschwerdebegründung aufgestellten Behauptung, die Einspruchsentscheidung zur Einkommensteuer nicht erhalten zu haben, um neuen, im Verfahren wegen einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 118 Abs. 2 FGO unzulässigen Vortrag (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 2002 IX B 20/02, BFH/NV 2003, 186, m.w.N.).Überdies bedarf es im Falle einer Abweisung der Klage als unzulässig, unbeschadet der weiteren Frage, ob der andere Ehegatte bei Anfechtung eines Zusammenveranlagungsbescheides durch einen Ehegatten überhaupt einfach oder notwendig zum Klageverfahren gemäß § 60 Abs. 1 oder Abs. 3 FGO beizuladen ist, auch keiner Beteiligung im Wege einer Beiladung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 186).
- BFH, 12.05.2003 - V B 252/02
Richterablehnung; Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 29.11.2004 - III B 95/04
Soweit der Kläger die Nichtbeteiligung seiner Ehefrau am Klageverfahren als Verletzung des rechtlichen Gehörs rügt, ist bereits nicht ausgeführt worden, was denn bei ordnungsgemäßer Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre; denn nur dann kann das Gericht prüfen, ob das angefochtene Urteil auf einem Verfahrensverstoß beruhen kann (BFH-Beschluss vom 12. Mai 2003 V B 252/02, BFH/NV 2003, 1285, 1286, m.w.N.).